Schweizerische Datenbank heimatloser Tiere
Banque de données des animaux sans foyer
Banca dati svizzera degli animali abbandonati

Schweizerische Datenbank heimatloser Tiere

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            Häufige Fragen

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Publikation     Wer kann abzugebende Tiere
kostenfrei publizieren?

Die Schweizerische Datenbank heimatloser Tiere wurde als nationale Hilfe für Tierheime, Tierschutzvereine, Tierarztpraxen, Polizeistationen und andere Anbieter im Tierbereich geschaffen. Damit soll erreicht werden, dass die herrenlosen Tiere dank bebilderten, schweizweit sichtbaren Internet-Anzeigen rascher und besser ein neues Plätzchen finden. Warum besser? Weil sich jeder Adoptionswillige ein Wunschtier vorstellt, das er in einer nationalen Datenbank eher findet als beim nächsten, lokalen Tierheim. Erfahrungsgemäss sind die Haltungsbedingungen bei Wunschtieren tiergerechter und liebevoller, als wenn man ein möglicherweise ungeeignetes Tier neu im Hause aufnimmt.

Wer kann keine Anzeigen selbst aufgeben und warum nicht? Jedes Tierheim oder jeder andere Anbieter, der die Datenbank heimatloser Tiere benützt, muss entsprechend geschult werden und über die erforderlichen Installationen verfügen (Computer, Internet-Anschluss, Digitalkamera, Bildbearbeitungsprogramm etc.). Der Datenbank-Benutzer erhält einen individuellen Zugang zum System, damit er seine Anzeigen selbständig aufgeben, modifizieren und löschen kann. Nur er hat Zugriff auf seine Tiere und Anzeigen. All dies wäre unbezahlbar, wenn nur ein einziges Tiere angeboten würde. Deshalb sind Privatpersonen, welche beispielsweise ihr Tier nicht mehr halten können, gebeten, beim nächsten Tierheim oder Tierarzt nachzufragen, ob stellvertretend eine Ausschreibung organisiert werden könnte. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich über die Telefon-Nummer 0848 848 620 nach dem nächstgelegenen Datenbank-Benützer zu erkundigen.

Wieviele Benutzer der Datenbank heimatloser Tiere gibt es denn? Im Oktober 2004 waren es 327 am System angeschlossene Betriebe: 174 Tierarztpraxen, 79 Tierschutzvereine, 70 Tierheime und 4 Polizeistationen. Diese Benutzer sind über die ganze Schweiz verteilt. Naturgemäss geben die Tierheime und Tierschutzvereine am meisten Anzeigen auf. In den letzten 9 Monaten wurden durch diese Gruppe 2'399 Anzeigen aufgegeben. 7 Tierheime publizierten über 135 herrenlose Tiere, 16 Tierheime zwischen 41 und 134 Tiere und 24 Tierheime zwischen 10 und 40 Tiere. Demgegenüber haben die Tierärzte in der gleichen Periode nur 141 Tiere publiziert. Dies ist erklärbar, weil die Tierärzte nicht so oft in die Lage kommen, einem Kunden diesbezüglich helfen zu müssen.

Lohnt sich eine Publikation
im Rahmen der Datenbank
heimatloser Tiere?
Ganz gewiss! Dies ist das grösste Angebot herrenloser Tiere der Schweiz und wird in drei Sprachen präsentiert. Monatlich wird die Datenbank von über 100'000 adoptionswilligen Tierfreunden besucht. Seit Bestehen der Datenbank wurden 6'380 bebilderte Anzeigen heimatloser Tiere publiziert und davon konnten 5'407 Tiere nachweislich viel schneller und besser platziert werden (Stand 10. März 2005).

Wartefrist     Hat die gesetzliche Reduktion
der Wartefrist von 5 Jahren auf
2 Monate einen Einfluss auf die Menge platzierbarer Findeltiere?

Das wird sich in der Zukunft weisen. Tatsache ist, dass Besitzerpersonen, die ein Haustier vermissen, sehr viel weniger Zeit zur Verfügung haben, ihren Schützling wieder zu finden. Finderpersonen, denen das gefundene Tier gefällt und die entsprechende Adoptionswünsche gegenüber den kantonalen Meldestellen kundtun, haben echte Chance, das Findeltier nach Ablauf von 2 Monaten in Besitz nehmen zu können, wenn in dieser Frist keine Rückführung zur Besitzerperson möglich ist. Zwei Monate sind schnell vorbei. Man denke nur an die Ferienzeit oder an Tiere, welche in Freiheit grössere Strecken zurücklegen.

Besteht zwischen Findeltieren und platzierbaren Tieren ein direkter Zusammenhang? Aber natürlich! Deshalb wurden die Datenbank gefundener Tiere und diejenige heimatloser Tiere aufeinander abgestimmt, damit ein nahtloser Transfer der Daten von einer in die andere Datenbank schneller ablaufen kann und den Tierheimen die Arbeit damit erleichtert wird. Das Gleiche gilt auch für den Zusammenhang zwischen vermissten und gefundenen Tieren. Das nationale, perfekt aufeinander abgestimmte Datenbanksystem für vermisste, gefundene und heimatlose Tiere ist eine Pionierleistung des Tierschutzverlages Zürich.

Meldepflicht     Bin ich zur Meldung eines
Findeltieres verpflichtet?

Ja. Im Unterlassungsfalle macht man sich strafbar.

Wie schnell muss ich melden? Sofort nach dem Tierfund. Womöglich am gleichen Tag.

Wo muss ich melden? Bei der kantonalen Meldestelle für gefundene Tiere des Fundkantons. Normalerweise der Kanton Ihres Wohnortes.


Meldeart    

Wie kann ich diese Meldepflicht erfüllen?

Elektronisch. Direkt im Online-Meldeformular. Ihre Fundmeldung gelangt automatisch zur zuständigen Meldestelle Ihres Kantons, was Ihnen per E-Mail noch bestätigt wird.

Per Fax oder Post durch Herunterladen und Ausdrucken eines PDF-Meldeformulars. Dieses sorgfältig ausfüllen und per Post oder Fax an die kantonale Meldestelle senden. Adressen und Fax-Nummern hier.

Per Telefon direkt bei Ihrer kantonalen Meldestelle oder über die zentrale Telefon-Nummer 0848 848 820. Bitte nur im Notfall anrufen, weil die Aufnahme der Fundmeldung zeitraubend ist und sich im mündlichen Verkehr Fehler einschleichen können.

Durch Aufsuchen einer Gemeindekanzlei, eines Polizeipostens, Tierarztes, Tierheimes, Tierschutzvereins etc. und Ausfüllen eines dort verfügbaren Meldeformulars. Dann Formular an die zuständige Meldestelle senden.

Kann mir jemand dabei helfen? Die Gemeindekanzlei, der Polizeiposten, die Tierarztpraxis, das Tierheim oder der Tierschutzverein in Ihrer Nähe sind sicher bereit, Ihnen beim Ausfüllen des Formulars zu helfen. Diese sollten im übrigen in allen teilnehmenden Kantonen über gedruckte Formulare verfügen.

Temporärer     Halteort     Wohin mit dem gefundenen Tier? Ich habe keine Haltemöglichkeit in meiner Wohnung. Nach Aufgabe der Fundmeldung bitte die Tier-ID-Nummer (Anzeigen-Nummer) notieren und das Tier zum nächstgelegenen Tierheim bringen. Dort kann Ihre Fundanzeige mit Hilfe der ID-Nummer noch sinnvoll ergänzt werden, zum Beispiel durch Hochladen eines Bildes.

Wer trägt die Kosten der temporären Unterbringung? Die Besitzerperson, sofern sie gefunden wird. Wenn das Tier nach zwei Monaten in den Besitz eines Tierheimes übergeht, kann bei der Neuplatzierung ein entsprechende Kostendeckung zu Lasten des neuen Besitzers angestrebt werden. In der Praxis bleiben bei Nichtauffinden der Besitzerperson immer ungedeckte Kosten übrig.

Darf ich das Tier bei mir betreuen? Wenn Sie temporär für eine artgerechte Haltung sorgen können, ist dies ohne weiteres möglich. Bitte führen Sie Buch über die anfallenden Kosten für Futter, Tierarzt etc., damit beim Auffinden der Besitzerperson eine entsprechende Rechnung präsentiert werden kann.

Darf ich das Tier auch an private Freunde zur
Betreuung weitergeben?
Ja, wenn diese für eine artgerechte Haltung sorgen können. Sie geben in diesem Falle auf dem Formular den entsprechenden Halteort an. Auch in diesem Fall bitte über die Kosten Buch führen.

Adoption     Das Tier gefällt mir so gut, dass ich es am liebsten behalten möchte. Kann ich es adoptieren? Zwei Monate nach Ablauf der Wartefrist (60 Tage ab publizierter Fundanzeige) besteht die Möglichkeit eines Besitzerwechsels, falls die Besitzerperson nicht gefunden werden konnte. Bitte vermerken Sie unbedingt Ihr allfälliges Adoptionsinteresse im Formular.

Wer trägt die Kosten bis zum Adoptionszeitpunkt? Sobald Sie Ihren Willen zur Adoption kundtun, gehen alle Kosten der temporären Tierhaltung bei Nichtauffindung der Besitzerperson zu Ihren Lasten. Auch im Falle einer Unterbringung im Tierheim! Achtung: Dies kann erheblich Geld kosten, weshalb zu empfehlen ist, für diesen Fall mit dem Tierheim eine Pauschale zu vereinbaren.

Datenschutz     Ich möchte meine Adresse nicht
im Internet publizieren. Gibt es da
einen entsprechenden Schutz?
Ja. Selbstverständlich wird die kantonale Meldestelle Ihre Adresse nicht publizieren. Die personenbezogenen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Sie geniessen damit vollen Datenschutz. Die Besitzerperson erhält nur Einblick in die tierbezogenen Daten und muss sich mit der kantonalen Meldestelle auseinandersetzen. Ein allfälliger Direktkontakt zwischen Finderperson und Besitzerperson kann nur durch die offizielle Meldestelle organisiert werden. Dies ist insbesondere zur Tierübergabe und zur Auszahlung der Kosten oder eines eventuellen Finderlohnes erforderlich.

Publikation     Wo kann ich meine Fundanzeige
im Internet anschauen?
Nach Prüfung Ihrer Fundanzeige werden die tierbezogenen Daten raschmöglichst auf http://gefunden.tierschutz.ch veröffentlicht, damit die Besitzerperson die Chance erhält, das vermisste Tier zu erkennen und entsprechend zu handeln. Selbstverständlich können auch Sie als Finderperson Ihre Anzeige am gleichen Ort anschauen. Falls Sie noch etwas ändern möchten, muss dies über die kantonale Meldestelle oder über das betreuende Tierheim veranlasst werden. Sie selbst können nur noch Änderungen an Ihren personenbezogenen Daten vornehmen (z.B. neue Telefonnummer und dergleichen).

Wer sieht meine Fundanzeige? Alle Personen, die sich die öffentlich zugänglichen Internet-Anzeigen anschauen. Dies können pro Monat gegen 100'000 Leute sein. Die nationale Datenbank stellt sicher, dass auch Leute ausserhalb des Fundkantons die Anzeigen sehen, was insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen sehr wichtig ist.

Probleme     Ich habe Angst vor diesem Hund! Vielleicht wird er mich beissen. Was soll ich tun? Benachrichtigen Sie die Polizei, den Tierschutzverein oder einen Hundehalter. Man wird Ihnen sicher helfen. Verhalten Sie sich einfach ruhig und sorgen Sie dafür, dass das Tier nicht nochmals entweichen kann.

Wie soll ich das Tier ins nächste Tierheim transportieren? An der Leine im Auto. In einem Transportbehälter (z.B. Kartonschachtel mit Luftlöchern für Vögel und Kleintiere). Oder telefonieren Sie dem Tierrettungsdienst oder dem nächsten Polizeiposten.

Vermisste Tiere     Ich vermisse mein Tier.
Was soll ich tun?
Besuchen Sie unverzüglich die zu diesem Zweck bestehende Internet-Site http://vermisst.tierschutz.ch und geben dort Ihre Vermisstmeldung zur kostenfreien Publikation auf. Wenn immer möglich diese Anzeige mit einem Bild des Tieres ausstatten. Dies erhöht die Chance der Wiedererkennung bei Finderpersonen erheblich.

Hinweis     Diese FAQ-Seite ist noch im Aufbau. Sie wird laufend durch neue Fragen aus dem Publikum ergänzt.



Die nationalen Datenbanken für vermisste, gefundene und heimatlose Tiere sind eine Dienstleistung des Tierschutzverlages Zürich.
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